-Mitgliedschaft-

Eine Aufnahme in unseren Verein wird aktuell nur noch regional ansässigen Personen aus Meerane, Glauchau und umliegenden Gemeinden gewährt!

Hintergrund ist die fehlende Beteiligung ortsfremder Mitglieder an Vereinsveranstaltungen und Arbeitseinsätzen.

Da ein Zweck unseres Vereins die Förderung des Vereinslebens ist, sieht sich der Vorstand zu dieser drastischen Maßnahme gezwungen, um dieser negativen Entwicklung entgegenzutreten!

Mitglied im Verein kann jeder werden, der sich mit dem Vereinszweck identifiziert und das neunte Lebensjahr vollendet hat. Weiterhin sind die Regeln der Vereinssatzung sowie der Satzung des Anglerverbandes Südsachsen bindend.

Mit der Mitgliedschaft sind fünf Pflichtarbeitsstunden im Verein pro Jahr abzuleisten, welche sich um den Umwelttag des Landesfischereiverbandes ( jedes erste, zweite oder dritte Oktoberwochenende des Jahres ) herum bewegen.  Bei fehlender Teilnahme wird eine Satzungsstrafe in Höhe von 50 Euro fällig!

Die Mitgliedschaft im Verein beinhaltet auch die aktive Teilnahme an vereinsinternen Arbeitseinsätzen und Veranstaltungen des Vereins!

Die Mitgliedschaft im Verein als aktives Mitglied, setzt voraus, dass der Antragsteller Inhaber eines sächsischen Fischereischeins ist.

Kinder und Jugendliche ( 9-14 Jahre ) können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auch ohne Fischereischein Mitglied werden, wenn durch die Erziehungsberechtigten ein Jugendfischereischein für die Kinder/ Jugendlichen beantragt wird.

Die Kosten für einen Jugendfischereischein belaufen sich auf einmalig 30 Euro. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang ist hierfür nicht erforderlich. Der Jugendfischereischein gilt bis zum 16. Lebensjahr.

 

Derzeit wird mit Aufnahme in unseren Verein ein einmaliger Aufnahmebetrag in Höhe von 100 Euro für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche in Höhe von 50 Euro fällig.

Der aktuelle jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro für Erwachsene und 15 Euro für Jugendliche bzw. Kinder. Die jährlichen Kosten für die Sachsenweiten Erlaubnisscheine ( Angelberechtigungen für die Verbandsgewässer in Sachsen ) können auf der Website unter der Rubrik Finanzordnung AVM/ Beiträge eingesehen werden.

Hinweis zur Passivmitgliedschaft im Verein ( ruhende Mitgliedschaft ) und Teilnahme an den satzungsbedingten Pflichtarbeitsstunden ( jährlicher Umwelttag des Landesverbandes )

Zur Teilnahme an den satzungsbedingten Pflichtarbeitsstunden unseres Vereins, ist mindestestens der Erwerb einer Fördermitgliedschaft beim AVS notwendig. Der Versicherungsschutz kann ansonsten nicht gewährleistet werden, so dass eine Teilnahme an den Pflichtarbeitsstunden ohne diese Voraussetzung nicht gestattet wird, was letztendlich zu einer Satzungsstrafe in Höhe von 50 € führt!

 

!!! Keine Ausgabe von Thüringischen Gewässerfondskarten an Neumitglieder mit Wohnsitz in Thüringen !!!

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Aufnahmeantrag Anglervereinigung Meerane e.V.
Aufnahmeantrag Anglervereinigung Meerane
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