Finanzordnung AVM
Durch Mitgliederbeschluss vom Dezember 2017 ist die neue Finanzordnung des AVM in Kraft getreten.
Dies hat zur Folge, das Mitgliedsbeiträge und Beiträge des Dachverbandes AVS
( Angelberechtigungen, Gewässerfondskarten, etc. ), sowie Mitgliedsbeiträge und Strafgelder des AVM, auf das Vereinskonto bei der:
VR-Bank Meerane
Empfänger: Anglervereinigung Meerane e. V.
IBAN: DE43870959740000001201
zu überweisen sind!
Ab dem Geschäftsjahr 2018, sind die Beiträge für das Folgejahr jeweils bis zum 30.11. des Geschäftsjahres einzuzahlen. Eine verspätete Einzahlung führt zu einer verzögerten Bestellung und Ausgabe der Angelberechtigungen!
Folgende Angaben, Preise und Abkürzungen sind beim Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger einzutragen:
Nachname, Anfangsbuchstabe des Vornamens, Kürzel Mitgliedsbeitrag und Geschäftsjahr, Kürzel der gewünschten Angelberechtigung, Kürzel der gewünschten Gewässerfondskarte.
Beispiel: Mustermann M, MB23, AAB, GVANT.
Der Mitgliedsbeitrag und die Beiträge der bestellten Angelberechtigungen/ Gewässerfondskarten sind zusammen zu rechnen!
Abkürzungsverzeichnis/ Einzelpreise:
- MB23 = Mitgliedsbeitrag AVM 2023 ( 20 Euro p. Erwachsener ),
- MBJ23= Mitgliedsbeitrag Jugend 2023 ( 15 Euro p. Jugendlicher ),
- AAB = Beitrag allgemeine Angelberechtigung Sachsen ( 110 Euro ),
- AABJ = Beitrag allgemeine Angelberechtigung Jugend Sachsen ( 45 Euro ),
- AABS = Beitrag allgemeine Angelberechtigung + Salmoniden ( 190 Euro ),
- ABS = Beitrag Angelberechtigung nur Salmoniden ( 150 Euro )
- AABJS = Beitrag allgemeine Angelberechtigung Jugend + Salmoniden ( 105 Euro )
- ABJS = Beitrag Angelberechtigung Jugend nur Salmoniden ( 85 Euro )
- MA = Mitgliedsausweis ( 1 Euro ),
- GLAVT= Gewässerfondskarte LAVT ( ohne Saalekaskade ), ( 10 Euro )*,
- GSAAL= Gewässerfondskarte Saalekaskade LAVT ( 100 Euro )*,
- GVANT= Gewässerfondskarte VANT, z. B. Bereich Gößnitz/ Schmölln/ Altenburg ( 10 Euro )*,
- GME = Gewässerfondskarte Meck-Pom ( 10 Euro )*,
- GBB = Beitragsmarke Brandenburg ( 10 Euro )*,
- GB = Gewässerfondsmarke Berlin ( 10 Euro )*,
- GSA = Gewässerfondskarte Sachsen-Anhalt ( 10 Euro )*,
- F = Förderbeitrag Passivmitgliedschaft AVS ( 35 Euro ),
- SCHL = Zugangsschlüssel einheitliches Schließsystem Sachsen ( 7 Euro )
- AGB = einmaliger Aufnahmebeitrag ( z. Z. 100 Euro Erwachsene, 50 Jugend nur für Neumitglieder! ).
Bareinzahlung der Beiträge sind nicht möglich!
*Erläuterungen zu den beangelbaren Gewässern im Rahmen des Gewässerfonds sind unter der Rubrik Gewässerfondskarten einzusehen. Dort können über die einzelnen Verlinkungen die jeweiligen Gewässerverzeichnisse als PDF heruntergeladen oder angeschaut werden!